Als Geschädigter haben SIE im Haftpflicht-
schadenfall Anspruch auf einen Sachver-
ständigen Ihrer Wahl.
Die dabei entstehenden Kosten trägt die
Versicherung des Unfallgegners.
Ein neutrales und unabhängiges Gutachten
garantiert Ihnen die beste und angenehm-
ste Regulierung Ihres Unfallschadens.
sowie: eine optimale Sicherheit bei
allen Rechtsfragen.
Deshalb sollten Sie bei einem Haftpflichtschaden auch nicht den Sachverständigen Ihres Unfallgegnerssowie die Unfallhilfe der gegnerischen Versicherung annehmen!