Die Kosten für das Gutachtenhat die Versicherung des Unfallverursachers
grundsätzlich ganz (oder bei einem Teilverschulden Ihrerseits anteilig)zu übernehmen.
Ebenfalls steht Ihnen zu, einen Rechts-
anwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen,
der Ihre Ansprüche für Sie durchsetzt.
Auch diese Kosten hat die gegnerische
Haftpflichtversicherung grundsätzlich zu übernehmen.
Hier arbeiten wir mit mehreren erfahre-
nen Fach-Anwälten zusammen.